Am 5.12.2011 endete die dreijährige Umsetzungsfrist für die Richtlinie Leiharbeit (RL 2008/104/EG). Rechtzeitig zum 1.12.2011 sind die Änderungen des nationalen AÜG zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten – auf den ersten Blick eine „Punktlandung“. Ob der nationale Gesetzgeber auch inhaltlich seine Hausaufgaben gemacht hat, untersucht der nachfolgende Beitrag. Im Blickpunkt stehen dabei die im AÜG geregelten Privilegierungen der Arbeitnehmerüberlassung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: