Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2007 » Arbeitsrecht: Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Berufserfahrung / Dienstalter

Arbeitsrecht: Freizügigkeit der Arbeitnehmer / Berufserfahrung / Dienstalter

Artikel 10 EG und 39 EG; Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 39 EG und Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstoßen, dass sie bei im italienischen öffentlichen Dienst beschäftigten EG-Arbeitnehmern deren in Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats erlangte Berufserfahrung und das dort erreichte Dienstalter nicht berücksichtigt hat.

2. …

3. …

Urteil des EuGH vom 26. 10. 2006 – C-371/04 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Italienische Republik – Anmerkung von Alex Baumgärtner, M.B.L.-HSG, KU Eichstätt – Ingolstadt

Seiten 77 - 82

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.02.2007.077

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