Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts wirkt auch in das Arbeits- und Teile des Sozialversicherungsrechts hinein. Bestimmte Leistungen, die in Deutschland vor allem nach dem SGB III erbracht werden, verdienen insoweit eine besondere Betrachtung. Dieser Beitrag widmet sich den in der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 2014 aufgeführten Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
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