Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2006 » Elemente der Antidiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht

Elemente der Antidiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht

Am 17. August 2006 ist das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, dessen Art. 1 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Gegenstand hat. Damit ist ein langer Weg der Umsetzung der EG-Antidiskriminierungsrichtlinien zu Ende gegangen, der in der Bundesrepublik Deutschland von heftigen Kontroversen begleitet war. Die nachstehenden Beiträge spiegeln diese Diskussionen und das Erreichte wider. Die Beiträge von Fuchs und Reichold stellen gekürzte und geringfügig geänderte Versionen von Länderberichten dar, die die Autoren im Rahmen des von der Universität Lyon II und der Université de Travail, Paris durchgeführten Forschungsprojektes "Impact et perspectives des normes sociales européennes" erstellt haben. Der Beitrag von Fuchs (S. 377) stellt den Status quo dar, den das deutsche Arbeitsrecht bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinien in das deutsche Recht erreicht hatte. Soweit nicht das AGG Regelungen getroffen hat, gelten diese Regelungen antidiskriminierenden Charakters weiter (vgl. § 2 Abs. 3 AGG).

Seiten 377 - 385

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.10.2006.377

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