Inhalt » Archiv » Ausgabe 11+12/2006 » EuGH-Entscheidungen mit Anmerkung

EuGH-Entscheidungen mit Anmerkung

Artikel 4 und 10a und Anhang IIa VO 1408/71

1. Ein Pflegegeld wie das nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz vorgesehene stellt keine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 2b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbst­ständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sondern eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung dar.

2. Der Familienangehörige eines im Bundesland Salzburg beschäftigten Arbeitnehmers, der mit seiner Familie in Deutsch­land wohnt, kann vom zuständigen Träger seines Beschäfti­gungsortes die Zahlung eines Pflegegeldes wie des nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz vorgesehenen als einer Geld­leistung bei Krankheit gemäß Artikel 19 der Verordnung Nr. 1408/71 verlangen, wenn er die sonstigen Anspruchsvoraus­setzungen erfüllt, sofern er nicht nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er wohnt, Anspruch auf eine gleichartige Leistung hat.

Urteil des EuGH vom 21. 2. 2006

Seiten 452 - 459

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.11.2006.452

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