Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2010 » Gesundheitsleistungen im europäischen Flüchtlingssozialrecht – Die mangelhafte Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie 2003/9/EG in den §§ 4, 6 AsylbLG

Gesundheitsleistungen im europäischen Flüchtlingssozialrecht – Die mangelhafte Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie 2003/9/EG in den §§ 4, 6 AsylbLG

Die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten enthält ein anspruchsvolles Konzept von Mindeststandards bei Sozialleistungen für besonders schutzbedürftige Asylbewerber. Die dort geregelte Verschränkung einer qualifizierenden und leistungskoordinierenden Einzelfallprüfung mit den Sozialleistungsansprüchen zeigt einmal mehr, wie gering der Grundkonsens einer europäischen Verwaltungsrechtsdogmatik ist und welche Brüche gerade zu den deutschen Traditionen bestehen. Mit dem Beitrag werden die Umsetzungsdefizite insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten für Gesetzgebung und Rechtsanwendung diskutiert.

Seiten 107 - 112

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZESARdigital.de/ZESAR.03.2010.107

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