In der bekannten Rs. Albany hat der EuGH Tarifverträge für Arbeitnehmer aus dem Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts herausgehalten. In einem niederländischen Rechtsstreit, der einen Tarifvertrag für Selbstständige betraf, betonte der Gerichtshof den Charakter der den Tarifvertrag gleichzeitig für Arbeitnehmer schließenden Gewerkschaft als Unternehmervereinigung i. S. des Art. 101 AEUV und deshalb die grundsätzliche Geltung des EU-Wettbewerbsrechts, wenn es sich bei den betroffenen Personen nicht um Scheinselbstständige gehandelt haben sollte. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung (C-413/13, abgedruckt in diesem Heft S. 340 ff.) auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: