DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-07 |
Parlament
• Antibiotikaresistenz
Rat
• Europäischer Rat forciert Freihandel mit Georgien, Moldawien, Ukraine
• Datenschutz-Grundverordnung: Rat einigte sich auf allgemeine Grundsätze
• Mitgliedstaaten sollen ILO-Protokoll gegen Zwangsarbeit ratifizieren
Kommission
• REFIT-Programm macht EU-Recht schlanker, einfacher und effizienter
• Europäisches Semester 2015
• RAPEX: Gefährliche Importe kommen meistens aus China
• Kommissionsbericht zu Standards bei Organtransplantationen
Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Deutsche Bundesbank: EU-Kommission soll Überwachung der Staatshaushalte an neue Behörde abgeben
• Europa in der Schuldenunion
• Tschechische Schuldenbremse soll Renten und Bezüge senken können
• Griechenlandkrise belastet EU-Politik nachhaltig
• Rundfunk als Globalisierungsopfer?
• Griechische Regierung löst Rücklagen der Sozialversicherung auf
Aus den EU-Beitrittskandidatenstaaten
• Island ist nicht mehr Beitrittskandidat
Blick über die EU-Grenzen
• Abkommen EU-Singapur: EuGH wird gefragt
• TiSA liberalisiert Dienstleistungen
• Schweizer Konzept zu Seltenen Krankheiten
Internationale Organisationen
• UN bemerkt Sozialabbau in Europa
• OECD kritisiert deutsche Rentenreform
• OECD: USA und Deutschland sind führende Einwanderungsländer
Das Vorhaben einer Europäischen Arbeitslosenversicherung ist nicht nur von aktueller, sondern auch von allgemeiner und grundsätzlicher Tragweite. Die Erörterung dieses Vorhabens durch die Rechtswissenschaft ist deshalb nötig und für die Beförderung des Vorhabens wie dessen kritische Begleitung unumgänglich. Je früher sie deshalb beginnt, desto besser. Was besagen die Pläne (II.)? Lassen sie sich im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten verwirklichen (III.)? Wie veränderten sie die Beziehungen in der sozialrechtlichen Stellung von EU und Mitgliedstaaten (IV.)? Und wie sind sie, alles in allem, rechtspolitisch zu bewerten (V.)?
Der größere Zusammenhang des vor kurzem verkündeten Béláné Nagy-Urteils (EGMR, Zweite Sektion, Urt. v. 10.2.2015, Nr. 53080/13, Béláné Nagy / Ungarn) erschließt sich erst durch die Frage nach dem Verhältnis von Eigentumsschutz und Ansprüchen aus der Sozialen Sicherheit. Diese Frage zu formulieren bedeutet im Klartext, ein Grundsatzproblem zur Auslegung der EMRK aufzuwerfen; letzterem geht der folgende Aufsatz nach.
Bei grenzüberschreitenden Entsendungen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union sind sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Regelungen zu beachten. Der Entsendebegriff in den europarechtlichen Regelungen des Arbeitsrechts ist nicht deckungsgleich mit dem Entsendebegriff des europäischen Sozialrechts. In dem Beitrag werden die Grundlagen für die unterschiedlichen Entsendebegriffe im europäischen Sozialrecht und dem europäischen Arbeitsrecht dargestellt. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begriffe und Verfahren zwischen beiden Rechtsgebieten aufgezeigt.
Rechtssache: C-441/14
Datum: 24.9.2014
Vorlegendes Gericht: Højesteret Dänemark
Richtlinie 2008/94/EG
EuGH, Urt. v. 10.7.2014, R S. C-198/13 Víctor Manuel Julian Hernández, Chems Eddine Adel, Jaime Morales Ciudad, Bartolomé Madrid Madrid, Martín Selles Orozco, Alberto Martí Juan, Said Debbaj ./. Reino de España (Subdelegación del Gobierno de España en Alicante), Puntal Arquitectura SL, Obras Alteamar SL, Altea Diseño y Proyectos SL, Ángel Muñoz Sánchez, Vicente Orozco Miro – Anmerkung von Muriel Kaufmann, Stuttgart
Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 20 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG
BVerfG, Beschl. v. 10.12.2014 – 2 BvR 1549/07
Anmerkung von PD Dr. Felipe Temming, Köln
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