DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-01 |
Parlament:
• Verhandlungen über Medizinprodukte-Verordnung laufen auf Hochtouren
• EU-Tabakrichtlinie: Gesundheitsausschuss stimmt für strengere Regeln
• Europäisches Jahr 2014 für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Rat:
• Rat lehnt automatische Angleichung des Rentenalters an Lebenserwartung ab
• Rat einigt sich auf Portabilitätsrichtlinie
• Rat hinterfragt EU-Standards für barrierefreie öffentliche websites
• Rat befürwortet EU-Beitritt zur EMRK
Kommission:
• Netzwerk für Arbeitsverwaltungen soll schon ab 2014 arbeiten
• EU-Kommission erhöht Druck auf schnellere Verhandlungen der EU-Datenschutzreform
• EU eCall: Automatischer Notruf bei Verkehrsunfällen ab 2015 Pflicht in Autos
• Erste Runde zum Freihandel zwischen EU und USA beendet
Aus den EU-Mitgliedstaaten:
• Belgien bekämpft illegale Beschäftigung
Das Thema Vergütung von Führungskräften ist nicht zuletzt aufgrund der schweren Vermittelbarkeit unverhältnismäßiger Managergehälter im Angesicht der enormen Verluste der Finanzkrise jüngst vieldiskutiert. Jetzt hat sich die Europäische Union erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor gegeben, der eine gerechtere Lastenund Risikoverteilung verfolgt. Die aktuellen Entwicklungen in Politik und Praxis lassen den Schluss zu, dass auch im Hinblick auf die Regulierung der Vergütung von Führungskräften anderer Branchen Veränderungen zu erwarten sind.
Im nachstehenden Aufsatz soll untersucht werden, wie der Grundsatz der Gleichbehandlung der Staatsbürger im Unionsrecht der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme konkretisiert wird, welche Bedeutung er für die nationalen Sozialrechtssysteme hat und in welche weiteren Gebiete er hineinwirkt. Dabei wird ausführlich auf die gerade hier sehr prägende Rechtsprechung des EuGH eingegangen.
Die erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und neuere höchstrichterliche Rechtsfortbildung nähren die Hoffnung, dass ein schon lange währender Missstand in absehbarer Zukunft, zumindest in der EU abgelöst wird und seine Regelung künftig von rechtstaatlichen Prinzipien geleitet wird. Die Wiener Konvention von 1961 ermöglicht es den Diplomaten weltweit, sich mit eigenem Hauspersonal beliebiger Staatsangehörigkeit an die Orte ihrer Verwendung zu begeben. Auch die Botschaften selbst rekrutieren und beschäftigen nicht-diplomatisches Personal.
Cour de cassation (Frankreich)
Arbeitnehmerbegriff / Schutzbereich des Unionsrechts
(Anmerkung von Tom Stiebert / Maximilian Schmidt, Bonn)
Richtlinie 2000/78/EG
Urteil des EuGH vom 11. 4. 2013, verbundene Rs. 335/11 und Rs. C-337/11 Jette Ring ./. Dansk almennyttigt Boligselskab (C-335/11) und Lone Skouboe Werge ./. Dansk Arbejdsgiverforening, handelnd für die Pro Display A/S in Konkurs (C-337/11) –
Anmerkung von Dr. Christina Hießl, Wien
Johannes Ylinen, Der Einfluss europäischen Rechts auf die berufsständischen Versorgungswerke in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften zum Sozialrecht, Bd. 26, Nomos 2013, 46 Euro.
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