Es geht in der Sache Palacios de la Villa1 um die Frage, ob das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters einer nationalen Vorschrift (des spanischen Rechts) entgegensteht, die den Tarifvertragsparteien starre Altersgrenzenregelungen (zur Zwangspensionierung von Arbeitnehmern) gestattet. Die Vorlagefragen des Juzgado de lo Social Nr. 33 Madrid führen bei aller Unterschiedlichkeit der Rechtssachen der Art nach beinahe zu denselben grundsätzlichen Fragen, wie sie der EuGH in der viel diskutierten Sache Mangold entschieden hat: Steht ein gemeinschaftsrechtliches Verbot der Diskriminierung wegen des Alters der betreffenden spanischen Gesetzesvorschrift entgegen? Falls ja, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die betreffende nationale Vorschrift unangewendet zu lassen? Die ausführlich begründeten Schlussanträge des Generalanwalts Mazák setzen sich auch mit im deutschen rechtswissenschaftlichen Schrifttum kritisch kommentierten Aussagen der Mangold-Entscheidung auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 361 - 365
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