In Spanien besteht keine Arbeitnehmermitbestimmung wie in Deutschland. Die Autoren stellen die verschiedenen Formen der Mitbestimmung in Spanien auf Unternehmens- und Betriebsebene dar. Dazu gehen sie nicht nur auf das spanische Gesellschafts- und Arbeitsrecht ein, sondern auch auf die Societas Europaea in Spanien und die geplante Societas Privata Europaea. Erstmals haben die Gewerkschaften in Spanien, das im ersten Halbjahr 2010 die EU-Ratspräsidentschaft ausübte, die Forderung nach einer Mitbestimmung auf Unternehmensebene erhoben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-05 |
Seiten 414 - 319
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