Artikel 10 EG und 39 EG; Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 39 EG und Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstoßen, dass sie bei im italienischen öffentlichen Dienst beschäftigten EG-Arbeitnehmern deren in Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats erlangte Berufserfahrung und das dort erreichte Dienstalter nicht berücksichtigt hat.
2. …
3. …
Urteil des EuGH vom 26. 10. 2006 – C-371/04 Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Italienische Republik – Anmerkung von Alex Baumgärtner, M.B.L.-HSG, KU Eichstätt – Ingolstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-09 |
Seiten 77 - 82
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: