Arbeitsrechtliche Regelungen auf nationaler Ebene machen bestimmte Rechtsfolgen mitunter davon abhängig, wie lange der betroffene Arbeitnehmer bereits in ein und demselben Betrieb beschäftigt ist. Der vorliegende Beitrag untersucht anhand von Beispielen aus der österreichischen Rechtsordnung, ob solche Regelungen vor dem Hintergrund des Europarechts, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV), zulässig sind bzw. inwiefern die Betriebstreue als Topos zur Rechtfertigung einer solchen nationalen Regelung herangezogen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-04 |
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