Inwieweit das allgemeine Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 AEUV – ggf. i. V. m. dem Diskriminierungsverbot gem. Art. 18 AEUV – ein umfassendes soziales Gleichstellungsrecht beinhaltet, ist immer wieder Gegenstand spektakulärer EuGH-Entscheidungen. Hier wird die Entwicklung nachgezeichnet und zugleich kritisch bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-04 |
Seiten 307 - 316
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