Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 – 1 BvL 7/16 zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen des SGB II und analysiert dessen Folgen für das Migrationssozialrecht, insbesondere für die Sanktionstatbestände des § 1a AsylbLG. Im weiteren Verlauf nimmt der Autor das Urteil des EuGH v. 12.11.2019, Rs. C-233/18 (Haqbin), abgedruckt in diesem Heft S. 139 ff. in den Blick, welches sich fast zeitgleich mit einer sehr ähnlichen Materie zu befassen hatte. Abschließend folgt ein vergleichender Blick auf die kombinierten Folgen beider Urteile für das Migrationssozialrecht, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG zum Verhältnis von Grundgesetz und Europäischer Grundrechtecharta.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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