Im EU-Recht bietet der Arbeitnehmerbegriff ein ambivalentes Bild. Im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat er in der Rechtsprechung des EuGH erkennbare Konturen gewonnen. Im Richtlinienrecht hat sich die Rechtsprechung hingegen etappenweise fortentwickelt und befindet sich derzeit in einem Umbruch. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Entwicklungen und geht sowohl ihren Grenzen als auch den Folgen für das europäische und deutsche Arbeitsrecht nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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