Die Betriebsübergangs-RL 77/187/EWG hatte bei ihrer Verabschiedung im Jahre 1977 keine Definition für den zentralen Begriff des Betriebsübergangs vorgesehen. Die mitgliedstaatlichen Gerichte judizierten deshalb vor dem Hintergrund ihrer nationalen Vorstellungen. Der von der RL intendierte Arbeitnehmerschutz ließ sich dadurch nicht erreichen. Der folgende Beitrag zeichnet die weit über zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmende Entwicklung – von Spijkers (1986) bis Klarenberg (2009) – nach, mit der der EuGH die Weichen für eine „supranationale“ Interpretation des Begriffs gestellt hat, nicht immer zum Beifall von Rechtsprechung und Literatur der Mitgliedstaaten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Seiten 257 - 267
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