Gesundheitsleistungen sind Dienstleistungen. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie konnte 2006 gleichwohl erst in Kraft treten, nachdem der Gesundheitsbereich aus Ihrem Anwendungsbereich ausgenommen worden war. Nunmehr legt die Europäische Kommission mit einem Vorschlag einer Patientenrichtlinie eine „kleine Dienstleistungsrichtlinie“ vor, die einen wichtigen Beitrag zur Regulierung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erbringen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 109 - 119
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