Die erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und neuere höchstrichterliche Rechtsfortbildung nähren die Hoffnung, dass ein schon lange währender Missstand in absehbarer Zukunft, zumindest in der EU abgelöst wird und seine Regelung künftig von rechtstaatlichen Prinzipien geleitet wird. Die Wiener Konvention von 1961 ermöglicht es den Diplomaten weltweit, sich mit eigenem Hauspersonal beliebiger Staatsangehörigkeit an die Orte ihrer Verwendung zu begeben. Auch die Botschaften selbst rekrutieren und beschäftigen nicht-diplomatisches Personal. Diese Arbeitnehmer halten sich rechtmäßig im Empfängerstaat auf und sind in vielen Fällen dort auch gemeldet, jedoch weitgehend rechtlos. Es ist nicht wirklich überraschend, dass angesichts der insgesamt nicht kleinen Population von Diplomaten diese besondere Situation sich auch in Missbräuchen niederschlägt. Wiederholt berichteten Medien von regelrechten Skandalen an Botschaften und in Diplomatenhaushalten. Ein sehr fundierter Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegt vor. Dieser Bericht verdient hohe Anerkennung. Ein Aspekt bedarf jedoch einer Vertiefung der Diskussion: Die Betrachtungsweise aus Sicht der Rechtsordnung der EU.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-01 |
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