Am 20. Juni 2019 hat das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2019/1152/EU über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (im Folgenden: AB-RL) verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 91/533/EWG (im Folgenden: NW-RL) abgelöst, die durch das NachwG umgesetzt wurde. Während die dort statuierte Pflicht zum Nachweis von nach nationalem Recht vorgegebenen Arbeitsbedingungen in Praxis, Schrifttum und Rechtsprechung eher ein Schattendasein fristet, verspricht die neue RL Konfliktpotenzial. Der erste Teil dieses Beitrages behandelt den persönlichen Anwendungsbereich der RL, insbesondere den von anderen Richtlinien abweichenden Arbeitnehmerbegriff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-08 |
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