Auf ein Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank te Amsterdam urteilte der Europäische Gerichtshof am 3. 4. 2008 in der Rechtssache C-331/06, K. D. Chuck gegen Raad van Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank (SVB), über die Pflicht zur Berücksichtigung fremder Versicherungszeiten unterhalb eines Jahres in der Rentenversicherung des zuständigen Leistungsträgers, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung seinen Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union genommen hat. Das Urteil (S. 346 in diesem Heft) verdient Beachtung, denn der Gerichtshof erhielt hier die Gelegenheit, das Zusammenspiel von Art. 48 VO (EWG) Nr. 1408/71, dem Geltungsbereich der Verordnung und dem Gebot des Leistungsexports näher zu präzisieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-11 |
Seiten 343 - 346
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