Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist im Mai 2016 in Kraft getreten. Sie gilt – nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist – unmittelbar und vorrangig zu nationalem Recht in allen europäischen Mitgliedstaaten. Die Grundverordnung sorgt nicht nur für eine Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum, sie bringt auch umfassende Änderungen im Datenschutzrecht in Deutschland mit sich. Dieser Beitrag stellt die neue Rechtslage in Unternehmen dar und zeigt auf, welche Herausforderungen auf Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitsgerichte zukommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
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