Suchen gewaltbetroffene Frauen Zuflucht in einem Frauenschutzhaus, behandelt das deutsche Recht dies noch immer primär als Privatangelegenheit respektive als Frage der Arbeitsmarktintegration. Diese Konzeption ist nicht nur inadäquat, sie genügt auch nicht den Vorgaben der EU-Opferschutzrichtlinie, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention des Europarats.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
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