In der öffentlichen Berichterstattung über Insolvenzverfahren stehen häufig nicht gezahlte Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge im Vordergrund. Ursache hierfür ist unter anderem der Umstand, dass nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der Union Arbeitnehmer wie sonstige Insolvenzgläubiger nur unzureichend geschützt sind. Ein Arbeitnehmer wird sich im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz abhängig von seinen Arbeitsmarktchancen entscheiden, ob er stillhält und weiterarbeitet oder wegen der noch offenen Forderungen selbst das Arbeitsverhältnis kündigt. Für diese Situation versucht die auf Art. 153 Abs. 2 AEUV basierende Richtlinie 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (im Folgenden RL 2008/94/EG) ein Minimum an Arbeitnehmerschutz sicherzustellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-05 |
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