Die 7. GWB-Novelle 2005 hat im Bereich der Kartellvereinbarungen, wie sich schon textlich aus § 1 GWB ergibt, zu einem Gleichklang zwischen europäischem und deutschem Kartellrecht geführt. Das hat zur Folge, dass auch hierzulande der Arbeitsmarkt und der Tarifvertrag nicht mehr ohne weiteres von einer kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle ausgenommen sein können. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG ermöglichten Kartellerlaubnis für die Tarifvertragsparteien gibt und wie weit diese zu ziehen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-07 |
Seiten 195 - 201
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: