Die Einordnung der Krankenkassen als Kostenträger der gesetzlichen Krankenversicherung als „öffentliche Auftraggeber“ i. S. d. europäischen Vergaberechts wurde in der jüngeren Vergangenheit gerichtlich zuweilen in Frage gestellt. Mit seinem Vorlagebeschluss vom 23. 5. 2007 ersucht das OLG Düsseldorf derzeit den Europäischen Gerichtshof nach Art. 234 EG um Klärung dieser Frage. Am 6. 9. 2007 wurden die Schlussanträge des Generalanwaltes Colomer in der Rs. C-337/06 in einem hinsichtlich der entscheidenden Fragestellung vergleichbaren Vorlageverfahren veröffentlicht. Dieser bejaht eine überwiegend öffentliche Finanzierung der Rundfunkanstalten i. S. d. europäischen Vergaberechts (§ 98 Nr. 2 GWB), auch wenn diese – ebenso wie die Krankenkassen – sich unmittelbar aus Gebühren bzw. Beiträgen finanzieren, selbige jedoch gesetzlich verpflichtend abgeführt werden müssen. In diesem aktuellen Kontext wird vorliegend herausgearbeitet, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber i. S. d. europäischen Vergaberechts sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-10 |
Seiten 5 - 12
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