In der Rs. BKK Mobil Oil hat der EuGH entschieden, dass die deutschen Krankenkassen als Unternehmen im Sinne des Lauterkeitsrechts der EU anzusehen sind. Lassen sich die Ausführungen des Gerichtshofs auch auf das Beihilfen- und das EU-Kartellrecht übertragen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-03 |
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