Seit der Liberalisierung der Arbeitnehmerüberlassung durch die Hartz-Reformen Ende 2002 steht die Zeitarbeit bzw. Leiharbeit im Fokus der Diskussion um flexible Arbeitsformen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Sie wird einerseits als „Jobmotor“ in den Himmel gelobt und andererseits als „moderne Sklaverei“ verteufelt. Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung unterliegt daher einem ständigen Wechselspiel zwischen Deregulierung und Re-Regulierung. Letztere steht nicht nur auf der Agenda des Gesetzgebers, sondern – wenn man die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in der jüngsten Zeit betrachtet – auch auf derjenigen der Judikative. Der vorliegende Beitrag erläutert das Wechselspiel zwischen Deregulierung und (Über-)Regulierung im Recht der Arbeitnehmerüberlassung und gibt einen Überblick über die geplanten gesetzlichen Änderungen, auch vor dem Hintergrund des Europarechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-03 |
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