Die aktuelle Entscheidung des EuGH v. 18.10.2017, Rs. C-409/16 (Kalliri), abgedruckt in diesem Heft S. 93 ff. zur mittelbaren Diskriminierung von weiblichen Bewerberinnen für den griechischen Polizeidienst durch eine geschlechterunabhängige Mindestgröße als Einstellungsvoraussetzung wird auch für das deutsche Recht weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei stellt sich neben der Frage einer möglichen Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung auch das Problem, wie unterschiedliche Mindestkörpergrößen für weibliche und männliche BewerberInnen mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang gebracht werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-06 |
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