In Deutschland ist das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) seit dem April 2009 grundlegend neu gefasst. Zusammen mit dem ebenfalls vollständig novellierten Mindestarbeitsbedingungengesetz soll das AEntG nunmehr auch dazu dienen, als „Mindestlohngesetz“ zu fungieren. Nach Vorstellungen des Gesetzgebers enthält es fortan einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die wesentlichen Strukturen und Inhalte des „neuen“ AEntG werden im Folgenden vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten 355 - 365
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