Einen Betriebsrat zu gründen ist seit dem Jahr 2017 in Litauen Pflicht. Insgesamt wurde das Betriebsratsrecht neu gefasst und wirft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Fragen auf. Was genau geändert wurde und worauf man achten sollte, ist für Angestellte wie Vorgesetzte gleichermaßen von Bedeutung. Insbesondere weil nun mehr Berufstätige mit dem Konstrukt des Betriebsrates in Litauen in Berührung kommen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-04 |
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