In der Vorlauf- oder Startphase einer selbstständigen Tätigkeit steht die soziale Absicherung im Kontext nationaler sozialer Sicherheit meist nicht im Fokus präliminarer Entscheidungen. Auf der anderen Seite kann die Verwirklichung unabgesicherter sozialer Risiken die Ausübung einer Selbstständigkeit nicht nur gefährden, sondern bisweilen jäh beenden, etwa im Fall der eintretenden Erwerbsunfähigkeit infolge eines erlittenen Unfalls. Im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist die soziale Absicherung kleiner und mittlerer Unternehmer und vor allem ihrer mithelfenden Partner nicht nur sehr unterschiedlich ausgestaltet, sondern nicht selten auch lückenhaft und wenig passgerecht geregelt, nicht zuletzt deshalb, weil Selbstständigkeit und partnerschaftliche Mithilfe sich einer problemfreien und sinnvollen Einordnung in die klassischen, meist auf abhängig Beschäftigte zentrierten Sozialschutzsysteme häufig entziehen. Eine von der Europäischen Kommission einberufene Expertengruppe hat dankenswerterweise den Versuch unternommen, dieses bisher weitgehend unbekannte Problemfeld etwas auszuleuchten, war jedoch schon aufgrund fehlender europäischer Zuständigkeiten daran gehindert, mehr als Rechts- und Systemvergleiche und praktische Informationen zusammenzutragen und lediglich etwas mehr als eine transnationale Konvergenz der nationalen Schutzsysteme zu schaffen. Die Darstellung setzt sich mit den unterschiedlichen Regelungen zur sozialen Sicherheit Selbstständiger und ihrer Partner vor Allem im Rahmen der Arbeit dieser EU- Arbeitsgruppe auseinander, ohne jedoch den kritischen Blick zum Auftrag dieser Gruppe, aber auch der eingeschränkten Kompetenz der Kommission aus dem Blickfeld zu verlieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 269 - 277
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