Mit zwei Beschlüssen vom 17. Juni 2015 hat der Vierte Senat des BAG in den Parallelsachen Asklepios dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht der unveränderten Fortgeltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang entgegensteht. Die Frage wird schon seit dem Urteil des EuGH in der Rs. Werhof aus dem Jahr 2006 kontrovers diskutiert. Sie spitzte sich zuletzt im Jahr 2013 mit der problematischen Entscheidung in der Rs. Alemo-Herron zu, in der sich der EuGH prinzipiell gegen eine dynamische Wirkung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln beim Betriebserwerber aussprach. Mit Asklepios unternimmt nun der Vierte Senat den Versuch, den EuGH zur Umkehr zu bewegen, und hat die besseren Argumente auf seiner Seite.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-04 |
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