Das Verschlechterungsverbot findet sich in fast allen arbeitsrechtlichen Richtlinien der EU. Mit der Entscheidung in der Rs. Sorge hat der EuGH den Anwendungsbereich und die Reichweite des Verschlechterungsverbots anhand der RL 1999/70/EG zur Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge präzisiert. Die Verfasser setzen sich kritisch mit Begründung und Ergebnis dieser Entscheidung auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-04 |
Seiten 58 - 64
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