Das Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 VO 1408/71 wird ab 1. 5. 2010 durch die Art. 4 und 5 VO 883/2004 ersetzt. Dies gibt Anlass, nochmals die Grundsätze des bisherigen Rechts und die hierzu ergangene Rspr. des EuGH aufzuzeigen, um deutlich zu machen, ob und inwieweit sie durch die neue VO übernommen und ausgebaut werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |
Seiten 97 - 106
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