Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung wurde in den letzten Jahren durch zwei zentrale Einschnitte geprägt: Durch die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG, die jetzt auch ins AÜG umgesetzt wurden sowie durch den CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. 12. 2010. Der Beitrag beleuchtet die Frage, welche Auswirkungen und Einflüsse die Leiharbeitsrichtlinie auf das deutsche Recht im allgemeinen hat und geht dabei auch auf mögliche Auswirkungen des CGZP-Beschlusses und damit das Problem eines unwirksamen Tarifvertrags als Abweichungsoption ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-03 |
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