Nach Lebensalter und / oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungen sind im deutschen Recht üblich. Man findet entsprechende Regelungen im KSchG und in vielen Sozialplänen. Das BAG erachtet sie durchgehend für zulässig. Diese Rechtsprechung steht jedoch nicht im Einklang mit Unionsrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-06 |
Seiten 164 - 169
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