Das Vorhaben einer Europäischen Arbeitslosenversicherung ist nicht nur von aktueller, sondern auch von allgemeiner und grundsätzlicher Tragweite. Die Erörterung dieses Vorhabens durch die Rechtswissenschaft ist deshalb nötig und für die Beförderung des Vorhabens wie dessen kritische Begleitung unumgänglich. Je früher sie deshalb beginnt, desto besser. Was besagen die Pläne (II.)? Lassen sie sich im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten verwirklichen (III.)? Wie veränderten sie die Beziehungen in der sozialrechtlichen Stellung von EU und Mitgliedstaaten (IV.)? Und wie sind sie, alles in allem, rechtspolitisch zu bewerten (V.)?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-07 |
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