Richtet man bei der sozialpolitischen Analyse der geringfügigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung in Deutschland einmal den Blick nach Europa, stellt man schnell fest, dass vergleichbare Regelungen in den meisten Staaten der Europäischen Gemeinschaft gänzlich fehlen, dagegen erstaunlicherweise in fast allen Ländern Mindestlohnregelungen – vor allem auch für den Bereich geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit – bestehen, die in einem sorgsam abgestimmten System der staatlichen und / oder sozialpartnerschaftlichen Kontrolle festgelegt, überwacht und weiterentwickelt werden. Ein kurzer vergleichender Überblick über die jeweiligen nationalen Systeme bei geringfügiger Beschäftigung in 22 europäischen Staaten soll dazu beitragen, die bisweilen erregte Debatte um die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland ein wenig unter dem Gesichtspunkt des benchmarking zu entkrampfen und vielleicht auch das Eine oder Andere von den Nachbarn zu lernen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-11 |
Seiten 323 - 333
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