In dem Vorhaben einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ werden zwanzig Rechte und die zu deren Sicherung erforderlichen Institutionen als Grundlage des Binnenmarkts und der in dessen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsordnung zusammengestellt. Die Initiative zielt primär auf die EU-Staaten. Die sozialen Rechte sollen im Rahmen der öffentlichen Haushaltskontrolle im Rahmen des Europäischen Semesters Beachtung finden. Zur Veranschaulichung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Rechtsgarantien wird in Form eine „Social Scoreboard“ eine internet-gestützte und -taugliche Darstellungsform geschaffen. Sie soll nicht nur die proklamierten und begrifflich entfalteten sozialen Rechte schildern, sondern auch ausdrücken und dokumentieren, in welchem Umfang und mit welchen ökonomischen Ressourcen die Mitgliedstaaten die zum sozialen Schutz geschaffenen Institutionen ausstatten, um die sozialen Rechte zu verwirklichen. Darin liegen genug Gründe, um sich mit dem neuen Vorhaben eingehender zu befassen: Was also will (II.), prägt (III.) und trägt (IV.) die Säule sozialer Rechte?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-04 |
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