Durch eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist es zu Unsicherheiten im kirchlichen Arbeitsrecht gekommen. Der nachfolgende Beitrag untersucht, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen in der Fallpraxis des EGMR für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, das bislang durch das hiesige Verfassungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) geprägt war, haben und inwiefern Friktionen zwischen der EMRK und dem GG vermieden werden können. Dabei wird auch die Rezeption der EGMR-Rechtsprechung durch das BAG im aktuellen „Chefarzt-Fall“ beleuchtet. Mit Inkrafttreten des Lissabonvertrages (1. 12. 2009) haben schließlich auch die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbindliche Wirkung. Daher soll ebenfalls erörtert werden, ob die Charta das kirchliche Selbstbestimmungsrecht stärkt oder vielmehr eine Neuausrichtung des kirchlichen Arbeitsrechts bewirken könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-03 |
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