Die Umsetzung von Urteilen des EuGH im nationalen Recht stellt den Gesetzgeber in Zeiten budgetärer Knappheit vor praktische Probleme. Dies gilt insbesondere für die relativ neuen Probleme im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung. Das Entgelt für Arbeitnehmer des Bundes ist in Österreich insbesondere davon abhängig, wie lange der betreffende Arbeitnehmer, also der Vertragsbedienstete (VB) des Bundes, bereits beim betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war. Stein des Anstoßes ist nun die Entscheidung des EuGH in der Rs. Hütter, der (wenig überraschend) eine verbotene Altersdiskriminierung darin gesehen hat, dass bislang vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Vordienstzeiten (das sind die für die Festlegung der Einstiegsdienstaltersstufe maßgeblichen Zeiten) generell nicht berücksichtigt worden sind. Die Umsetzung des Urteils in das österreichische Recht erfolgte – wie im Folgenden zu zeigen ist – nun nicht „lege artis“, was ganz grundlegende europarechtliche Folgeprobleme aufwirft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
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