Dank der RL 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (ABl. EU v. 15. 7. 2010, L 180/1), sollen selbstständig Erwerbstätige und ihre Lebenspartner künftig einen besseren sozialen Schutz erhalten. Ziel der RL 2010/41/EU ist Mutterschaftsleistungen für Selbstständige einzuführen und es Frauen zu erleichtern, sich selbstständig zu machen. Bisher ist unionsweit nur jeder dritte Unternehmer weiblichen Geschlechts. Nichtsdestotrotz hält die deutsche Bundesregierung Änderungen des nationalen Rechts für Mutterschaftsleistungen nicht für erforderlich. Eine Diskussion zu diesem Thema gibt es indes in Deutschland derzeit nicht. Obgleich die RL 2010/41/EU bereits im Juli 2010 in Strasbourg verabschiedet wurde und bis zum 5. 8. 2012 in nationales Recht umzusetzen war, ist sie von der breiten Öffentlichkeit bislang weitestgehend unbeachtet geblieben. Höchste Zeit dies zu ändern. Der vorliegende Beitrag behandelt hierzu speziell die Vorgaben des Art. 8 der RL 2010/41/EU, der erstmals auch für die selbstständig erwerbstätigen Frauen der Europäischen Union einen ausdrücklichen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen formuliert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: