Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des lettischen Augstakas Tiesas Senats erhielt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-232/09, Dita Danosa gegen LKB Lizings SIA (LKB), Gelegenheit, den europäischen Arbeitnehmerbegriff anlässlich der vorgelegten Fragen, ob sich auch Organmitglieder von Kapitalgesellschaften auf den durch die Richtlinie 92/85/EWG vermittelten Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen berufen können, zu präzisieren. Zudem enthält das Urteil vom 11. November 2010 (abgedruckt in diesem Heft S. 381 ff.) wichtige Aussagen zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Es besteht hiernach Anlass, die vorherrschende gegenteilige Auffassung im deutschen Arbeits- und Gesellschaftsrecht zu revidieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-07 |
Seiten 362 - 368
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