Richtlinie 2005/36/EG; Art. 12 Abs. 1 GG
1. Dem Beschuldigten wird wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten ein Verweis erteilt.
2. Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Gebühr wird auf 1.500,– Euro festgesetzt.
(Tenor, kein amtlicher Leitsatz)
Urteil des VG Gießen v. 11.3.2015 – 21 K 1976/13.GI.B – Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt / Main
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-04 |
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