Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien (RL) in deutsches Sozialrecht hat im Vergleich zum Arbeits- und Zivilrecht in der öffentlichen Diskussion weit weniger Aufmerksamkeit gefunden; dies nicht zuletzt deshalb, weil die Behörden der Sozialverwaltung unmittelbar an die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes (Art. 3 Abse. 1–3 GG) gebunden sind. Die rot-grüne Bundesregierung hatte schon im Gesetzentwurf zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz – ADG –) die Umsetzung im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Vergünstigungen vorgesehen. Das vor kurzem in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (– AGG –) hat diese Vorschläge unverändert übernommen. Zur Umsetzung des Sozialschutzes sind zwei neue Benachteiligungsverbote in das Sozialgesetzbuch (SGB) eingefügt worden. Neben einigen klarstellenden Änderungen im SGB werden auch zivilrechtliche Schuldverhältnisse im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Vergünstigungen vom AGG geschützt. Die mit der Umsetzung des Diskriminierungsschutzes in diesen Bereichen verbundenen Probleme werden aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 432 - 437
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