Der Beitrag behandelt die Möglichkeit der Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters gemäß der RL 2000/78/EG, und zwar sowohl im Zusammenhang mit der unmittelbaren Diskriminierung (Art. 6 Abs. 1) als auch mit der mittelbaren Diskriminierung (Art. 2 Abs. 2 lit b Unterabs. i)). Es wird auf den nach dem Wortlaut der deutschen Fassung der RL unterschiedlichen Prüfungsmaßstab nach Art. 2 Abs. 2 lit b Unterabs. i) und nach Art. 6 Abs. 1 eingegangen. Und es wird eine Textdivergenz zwischen der deutschsprachigen Version von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG einerseits und anderssprachlichen Fassungen andererseits aufgezeigt sowie eine Lösung zur Beseitigung dieser Ungereimtheiten entwickelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |
Seiten 49 - 54
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: