Seit Erlass der Richtlinien 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 bzw. 2000/78/EG vom 27. November 2000, die ergänzt worden sind durch die revidierte Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 und durch die vierte Gleichstellungsrichtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004, war der deutsche Gesetzgeber zwar eifrig bemüht, seine europarechtlichen "Hausaufgaben" zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu machen, blieb wegen der politischen Umstrittenheit der Materie im Ergebnis aber zwei Legislaturperioden lang erfolglos. Erst nachdem sich die "Große Koalition" im November 2005 unter Kanzlerin Merkel konstituiert hatte, sind die legislativen Maßnahmen gegen die einzeln benannten Diskriminierungsakte im "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) endlich verabschiedet worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 386 - 391
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