Das deutsche Grundsicherungsrecht sieht sowohl im SGB II als auch im SGB XII einen Anspruchsausschluss für Ausländer vor, deren Aufenthaltszweck sich allein aus der Arbeitsuche ergibt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII). Hintergrund dieser Regelungen ist die – nicht unumstrittene (vgl. Fuchs, ZESAR 2014, S. 103 ff.) – Annahme, dass in einem hohen Sozialleistungsniveau im Aufnahmestaat ein besonderer Anreiz für die Einwanderung bedürftiger Personen zu sehen sei (sog. welfare magnet thesis). Diese – zuweilen sehr emotional geführte – Debatte hat in dem Unwort des Jahres 2013 „Sozialtourismus“ gemündet. Diskutiert wird auch die Forderung, den Zugang von ausländischen Staatsangehörigen zu Sozialleistungen zu begrenzen und so das Sozialrecht neben aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen als Instrument für die Steuerung von Zuwanderung zu nutzen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über völkerrechtliche Vorgaben bei der Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme in Deutschland bieten und versteht sich als Fortsetzung des Artikels von Johannes Greiser über die europarechtlichen Spielräume des Gesetzgebers bei der Verhinderung sozialleistungsmotivierter Wanderbewegungen in ZESAR 2014, 18 ff. Im folgenden Heft sollen die verfassungsrechtlichen Spielräume untersucht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
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