Richtlinie 2005/29/EG
Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe wie der Verwaltung eines gesetzlichen Krankenversicherungssystems betraut ist, in ihren persönlichen Anwendungsbereich fällt.
Urteil des EuGH vom 3.10.2013, Rs. C-59/12 BKK Mobil Oil Körperschaft des öffentlichen Rechts ./. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Anmerkung von Dr. Nadja Kaeding, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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